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Archäologischer Kompetenz-Pass

Der von ArchaeoPublica produzierte archäologische Kompetenz-Pass ist ein international einsetzbares Mittel (siehe für die englische Version archaeologyskills.co.uk) zur Dokumentation durch Praxis erworbener archäologischer Kompetenzen bzw. Fertigkeiten. Er wird von ArchaeoPublica in Zusammenarbeit mit British Archaeological Jobs and Resources (siehe www.bajr.org) und Partnern in anderen Ländern in mehreren Teilen entwickelt. Der erste Teil, der Archäologische Grabungs-Kompetenz-Pass ist nunmehr verfügbar, weitere Teile (z.B. ein Museumsarchäologie-Kompetenz-Pass) sind in Planung. An der Übersetzung des Grabungs-Kompetenz-Passes in andere Sprachen als Deutsch und Englisch (z.B. Italienisch, Spanisch) wird derzeit gearbeitet.

Download Grabungs-Kompetenz-Pass (PDF, 11MB, kostenlos)

Für Mitglieder und Partnerorganisationen besteht die Möglickeit den Pass für € 10,- direkt bei ArchaeoPublica zu bestellen. Bei Großbestellungen ab 10 Stück zu € 12,- pro Stück, ab 25 Stück € 10,- pro Stück.

Bestellungen per E-Mail an office@archaeopublica.eu

Der Grabungs-Kompetenz-Pass

Der archäologische Grabungs-Kompetenz-Pass dient der Dokumentation des Erwerbs von Kompetenzen und Fertigkeiten, die für die sachgerechte Durchführung archäologischer Ausgrabungen wichtig sind und gewöhnlich hauptsächlich bei der Arbeit auf Grabungen durch praktische Anwendung erlernt werden.

Er gibt damit sowohl Studierenden der Archäologie, als auch interessierten Laien, als auch BerufsanfängerInnen im Bereich der archäologischen Feldarbeit einen Überblick darüber, welche Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich des praktischen archäologischen Ausgrabungswesens erforderlich sind, als auch eine Möglichkeit, den Kompetenzgrad, den sie bei deren Ausübung bereits erworben haben, bestätigt zu bekommen. Damit wird es ihnen auch möglich, zu beurteilen, in welchen Fertigkeiten sie noch mehr Praxis brauchen, um diese wirklich professionell zu beherrschen, und somit ihre eigene Fortbildung im Bereich praktischer Grabungsarbeit besser zu planen und voranzutreiben.

Gleichzeitig gibt er ArchäologInnen, die MitarbeiterInnen für ihre Grabungsprojekte suchen, eine verbesserte Möglichkeit, verschiedene BewerberInnen um Plätze auf der Grabung - ob nun solche, die freiwillig als Hobby an der Grabung teilnehmen wollen oder eine Anstellung als bezahlter Grabungsmitarbeiter anstreben - in Hinblick auf ihre praktische Kompetenz zu beurteilen und miteinander zu vergleichen. Das gestattet ihnen, die bestgeeignetsten KandidatInnen auszuwählen bzw. besser zu planen, wieviel Betreuungspersonal für noch nicht vollständig eigenständig arbeitend könnende GrabungsmitarbeiterInnen sie einplanen müssen, um diese auch entsprechend bei ihrer weiteren Fortbildung unterstützen zu können.

Schließlich gestattet der Grabungs-Kompetenz-Pass Denkmalämtern, die Kompetenzen von GrabungsmitarbeiterInnen bei Bedarf zu überprüfen, z.B. bei Grabungskontrollen. Damit kann auch von behördlicher Seite sichergestellt werden, dass ausreichend kompetentes Personal zur Durchführung behördlich bewilligter Grabungsmaßnahmen bereitsteht und somit die erforderliche Qualitätssicherung erreicht werden.

Unterstützer

Der Grabungs-Kompetenzpass wird daher derzeit auch bereits von einer Reihe verschiedener professioneller archäologischer Organisationen in Österreich und Deutschland offiziell unterstützt: vom Internationalen Österreichischen ArchäologieForum (IÖAF), dem österreichischen Bundesdenkmalamt (BDA), dem Institut für Archäologien der Universität Innsbruck, der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. (DGUF) und von CIfA Deutschland. International wird er derzeit vom Chartered Institute for Archaeologists (CIfA) und vom britischen Archaeology Training Forum (ATF) unterstützt.

Wie funktioniert der Kompetenz-Pass?

Der Kompetenzpass funktioniert nach dem "4 Unterschriften"-Prinzip, um die leichte Dokumentierbarkeit des Fertigkeits- und Kompetenzerwerbs zu ermöglichen, möglichst direkt bei der Arbeit.

Es gibt keine spezielle Prüfungsordnung oder besonders ausgebildete Prüfer: jede professionelle Archäologin bzw. Archäologe, der ein Grabungsprojekt leitet oder als professionell kompetente Arbeitskraft in diesem für die Betreuung weniger kompetenterer GrabungsmitarbeiterInnen zuständig ist, kann diesen den Erwerb von Kompetenz des Passinhabers bzw. der Passinhaberin in einer jeden unter seiner Aufsicht durchgeführten Fertigkeit bestätigen. Dies geschieht, indem er im Pass eine Bewertung des Kompetenzgrades des Passinhabers bzw. der Passinhaberin einträgt, datiert und mit seiner Unterschrift bestätigt. Wie zu beurteilen ist, ob PassinhaberInnen einen bestimmten Kompetenzgrad in der betreffenden Fertigkeit erreicht haben, wird noch weiter unten erklärt.

Der Pass enthält jeweils eine eigene Seite für jede von uns als besonders relevant erachtete, auf archäologischen Ausgrabungen erforderliche Fertigkeit sowie Platz für (bis zu) 4 derartige Kompetenzbewertungen pro Fertigkeit. Optimalerweise sollte jede solche Fertigkeitsseite im Kompetenz-Pass jeweils von vier unterschiedlichen "Prüfern" unterzeichnet werden, die jeweils ihre eigene, von den anderen unabhängige, Bewertung des Kompetenzgrades angeben sollen, den der Passinhaber ihrer Ansicht nach erreicht hat. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn PassinhaberInnen eine Progression des Kompetenzgrades bestätigt werden soll: hat z.B. ein Passinhaber bzw. eine Passinhaberin für längere Zeit bei einem Projekt mitarbeitet und dabei zuerst z.B. den Kompetenzgrad Anfänger und später den Kompetenzgrad Fortgeschrittener in einer bestimmten Fertigkeit erreicht, kann derselbe "Prüfer" den Erwerb beider Kompetenzgrade durch seine Unterschrift bestätigen. Diese Kompetenzprogression ist durch eine separate Unterschrift in einer neuen Zeile zu bestätigen, um nachträgliche Veränderungen ("Fälschungen") einer Bewertung durch PassinhaberInnen selbst ausschließen zu können.

Resultat des ‚Vier Unterschriften‘-Prinzips ist, dass PassinhaberInnen vier voneinander unabhängige Bestätigungen ihrer Kompetenz durch für die Arbeitsqualitätskontrolle verantwortliche Vorgesetzte erhält. Diese Miniatur-Referenzen zeigen entweder – sofern das noch relevant ist – den Erwerb zunehmender Kompetenz und/oder bestätigen mehrfach unabhängig voneinander, wie Vorgesetzte die praktische Kompetenz des Passinhabers bzw. der Passinhaberin in einer bestimmten Fertigkeit einschätzen. Eine vollständig ausgefüllte Fertigkeits-Seite des Passes mit vier Unterschriften dokumentiert also, dass der Passinhaber bzw. die Passinhaberin viermal durch Vorgesetzte bei ihrer Arbeit formell begutachtet wurde und was die Einschätzung der vier GutachterInnen der Kompetenz des Passinhabers bzw. der Passinhaberin bei der Anwendung der betreffenden Fertigkeit war. Haben vier kompetente GutachterInnen (bzw. Vorgesetzte) unabhängig voneinander bestätigt, dass ein Passinhaber bzw. eine Passinhaberin eine bestimmte Kompetentprogression durchlaufen bzw. einen bestimmten Kompetenzgrad in einer bestimmten Fertigkeit erreicht hat, ist einigermaßen sicher gewährleistet, dass dieser bzw. diese auch tatsächlich über die entsprechende Kompetenz zur Anwendung der betreffenden Fertigkeit verfügt.

Die Kompetenzgrade

Wesentlich für das Funktionieren des Kompetenz-Passes ist, dass auch jeder mögliche "Prüfer" so einfach wie möglich PassinhaberInnen einigermaßen verlässlich beurteilen kann. Einigermaßen verlässlich bedeutet dabei insbesondere: in einer Weise, in der vermutlich wenigstens eine deutliche Mehrheit aller anderen FachkollegInnen zur gleichen Beurteilung gelangen werden, wenn sie ihrerseits die Kompetenz des Passinhabers bzw. der Passinhaberin bei der Anwendung der betreffenden Fertigkeit beurteilen.

Aus diesem Grund arbeitet der Kompetenzpass mit einem ganz einfachen, dreiteiligen Kompetenzgradsystem: der Skala Anfänger – Fortgeschrittener – Profi. Ob ein Passinhaber bzw. eine Passinhaberin bei der Anwendung einer bestimmten Fertigkeit die Kompetenz eines Anfängers, eines Fortgeschrittenen, oder eines Profis hat, ist dabei nicht nach irgendwelchen für jede einzelne Fertigkeit spezifischen, sondern auf Basis eines ganz einfachen, allgemeinen Kriteriums zu beurteilen: wieviel Betreuung bzw. Überwachung der Passinhaber bzw. die Passinhaberin bei Anwendung der betreffenden Fertigkeit braucht, um die ihm bzw. ihr aufgetragene Arbeit in einer für die Zwecke des Grabungsleiters ausreichenden Qualität  zu erledigen.

Muss man dem Passinhaber bzw. der Passinhaberin bei der Anwendung einer bestimmten Fertigkeit ständig einen kompetenteren Mitarbeiter zur Seite stellen, der ihn bzw. sie bei der Arbeit überwacht und – mehr oder minder dauernd – überprüft, dass die betreffende Fertigkeit auch richtig angewendet und dadurch das erwartete bzw. erwünschte Ergebnis erzeugt (bzw. möglichst kein Schaden verursacht) wird; dann entspricht das dem Kompetenzgrad eines Anfängers. Er bzw. sie bleibt AnfängerIn, bis es nicht mehr notwendig ist, dass ihn bzw. sie ständig jemand Kompetenterer bei der Anwendung der betreffenden Fertigkeit überwacht.

Muss man dem Passinhaber bzw. der Passinhaberin bei der Anwendung einer bestimmten Fertigkeit nicht mehr ständig einen kompetenteren Mitarbeiter zur Seite stellen, sondern nur in mehr oder minder regelmäßigen Abständen überprüfen, dass er bzw. sie nichts falsch, sondern die Arbeit richtig macht, hat er bzw. sie den Kompetenzgrad eines Fortgeschrittenen erreicht. Er bzw. sie bleibt Fortgeschrittener, solange man, wenn er bzw. sie die ihm aufgetragene Arbeit erledigt zu haben glaubt, das Ergebnis seiner bzw. ihrer Bemühungen überprüfen muss, ehe man ihm bzw. ihr die nächste Arbeit auftragen kann.

Kann man hingegen dem Passinhaber bzw. der Passinhaberin einfach eine bestimmte Arbeit auftragen und sie ihn bzw. sie selbstständig und selbstverantwortlich erledigen lassen, ohne dass man, wenn er bzw. sie damit fertig ist, auch nur das Ergebnis seiner bzw. ihrer Bemühungen überprüfen muss, hat er bzw. sie den Kompetenzgrad eines Profis erreicht. Man kann davon ausgehen, dass, wenn man ihm bzw. ihr eine Arbeit anschafft, welche die Anwendung dieser bestimmten Fertigkeit erforderlich macht, er bzw. sie diese ausreichend qualitätsvoll erledigen wird, ohne das auch nur rein sicherheitshalber nachkontrollieren zu müssen.

Der "Prüfer" muss sich also keine besondere Mühe antun, um den vom Passinhaber bzw. der Passinhaberin  erreichten Kompetenzgrad beurteilen und damit auch durch seine Unterschrift bestätigen zu können. Er muss sich nur daran erinnern, wie er den Passinhaber bzw. die Passinhaberin selbst einsetzen würde bzw. eingesetzt hat; und kann sich einigermaßen sicher sein, dass auch die meisten anderen FachkollegInnen zum selben Schluss kommen würden wie er, wenigstens, wenn sie annähernd gleiche Qualitätsstandards erwarten.

Individuelle und institutionelle Adaptierbarkeit des Passes

Der Kompetenz-Pass ist als individuell oder institutionell adaptierbares Dokument gedacht. Die Anpassung des Passes an individuelle Bedürfnisse ist jetzt schon in ihm systematisch angelegt und kann von jedem Passinhaber selbst ohne weiteres vorgenommen werden; zur institutionellen Adaptierbarkeit unten gleich noch mehr.

Individuelle Adaptierbarkeit des Passes

Der Grabungs-Kompetenz-Pass enthält in vorgedruckter Form nur einen relativ eng beschränkten Satz an Fertigkeiten, die den AutorInnen bei seiner Entwicklung als für das archäologische Grabungswesen besonders relevant erschienen sind; ist also notwendigerweise unvollständig. Darüber erwerben individuelle PassinhaberInnen eventuell durch Praxis auch Kompetenz in anderen archäologischen (oder auch nicht archäologischen) Fertigkeiten, deren Erwerb sie ebenfalls gerne im Pass dokumentieren würden, weil diese (auch) im Bereich archäologischer Arbeit praktisch sein können.

Nachdem wir individuelle PassinhaberInnen nicht in der Gestaltung der Dokumentation ihrer durch Praxis erworbenen Fertigkeiten beschränken wollten, enthält der Pass daher mehrere gleich wie die vorgesehenen Fertigkeiten gestaltete, frei befüllbare Seiten für "weitere Kompetenzen". In der oberen Hälfte dieser Seiten kann sich der Passinhaber bzw. die Passinhaberin jede beliebige, ihm bzw. ihr als relevant erscheinende Fertigkeit selbst eintragen. Alles was er bzw. sie dafür braucht ist ein Name für die Fertigkeit, eine Kurzdarstellung des grundlegenden Prinzips der Fertigkeit, und eine in kurzen Worten ausformulierte Zusammenfassung des erwarteten Ergebnisses. Sobald dies erfolgt ist, kann er bzw. sie sich seine bzw. ihre Kompetenz in der betreffenden Fertigkeit ebenso bestätigen lassen wie alle vorgedruckten Fertigkeiten.

Institutionelle Adaptierbarkeit des Passes

Ebenfalls von Anfang an vorgesehen ist die Möglichkeit zur institutionellen Adaptierbarkeit des Passes. Zwar wird der Standard-Archäologische Grabungs-Kompetenz-Pass in gedruckter Form von ArchaeoPublica vertrieben; die Druckfahnen stehen allerdings hier (siehe oben) frei zum Download zur Verfügung, und zwar unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0.; https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Das bedeutet, dass jeder, auch zu kommerziellen Zwecken, sowohl den Standard-Pass selbst herstellen und vertreiben als auch entsprechend seiner eigenen Bedürfnisse beliebig anpassen darf. Einzige dabei einzuhaltende Voraussetzung ist, dass die AutorInnen des ursprünglichen englischen Archaeology Skills Passport (David Connolly) und der deutschen Erstfassung Archäologischer Grabungs-Kompetenz-Pass (Katharina Möller) in entsprechender Form in einer allfälligen adaptierten Fassung des Passes zu nennen sind.

Möchte also eine Institution oder Organisation – z.B. eine Universität oder eine Grabungsfirma – ihren eigenen Kompetenz-Pass – z.B. für ihre Studierenden oder ihre MitarbeiterInnen – zusammenstellen und produzieren, dann darf sie das, weitgehend so, wie sie es für richtig hält. Wir empfehlen zwar, die im Standard-Pass vorgesehenen Fertigkeitsseiten beizubehalten, wenn die institutionell adaptierte Version (wenigstens auch) ein Grabungs-Kompetenz-Pass sein soll, um wenigstens die direkte Vergleichbarkeit des Standard-Teils zwischen verschiedenen Grabungs-Kompetenz-Pass-Versionen zu gewährleisten. Jedenfalls aber können von der eine Variante erstellenden Institution nach Belieben weitere ihr relevant oder für ihre eigenen Zwecke wichtig erscheinende, vorgedruckte Fertigkeitsseiten sowie allfällig gewünschte, zusätzliche Informationsseiten hinzugefügt und der Pass somit an ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Worum wir allerdings ihre eigenen Varianten des Kompetenz-Passes erstellende Institutionen ersuchen würden, sind insbesondere zwei Dinge:

Zum einen würden wir solche Institutionen ersuchen, mit uns – im Wege des Schriftführers von ArchaeoPublica (office@archaeopublica.eu) – Rücksprache zu halten, welche neuen Fertigkeitsseiten sie hinzufügen wollen. Dies liegt in erster Linie daran, dass wir den Pass zunehmend erweitern und weitere zusätzliche Kompetenz-Pässe für andere Sektoren der archäologischen Arbeitswelt entwickeln wollen. Wir sind daher sehr daran interessiert, von anderen Institutionen entwickelte Fertigkeitsseiten zugesandt zu bekommen und dazu eventuell sogar Feedback geben zu können; sowie – sobald ein internationales Codierungssystem für die unterschiedlichen Fertigkeiten entwickelt wurde – Fertigkeiten, für die wir noch keine eigene Fertigkeitsseite entwickelt haben, eine eigene Codenummer zuweisen zu können. Diese kann dann die Institution, die eine neue Fertigkeitsseite entwickelt hat, gleich auf dieser Seite anführen und somit internationale Vergleichbarkeit gewährleisten, falls in anderen Sprachen bereits die gleiche Fertigkeit existiert und/oder diese Fertigkeitsseite in eine andere Sprache übersetzt werden sollte.

Gleichzeitig ermöglicht es uns eine solche Mitteilung, Institutionen, die eine neue Fertigkeitsseite für ihre eigenen Zwecke entwickeln wollen, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass wir vielleicht schon eine nahidentische Seite (ob nun auf Deutsch oder in einer anderen Sprache, aus der sie ins Deutsche übersetzt werden könnte) entwickelt bzw. vorliegen haben, die sie statt der selbst zu entwickelnden Seite in einen institutionellen Bedürfnissen angepassten Pass aufnehmen könnten. Dies dient auch dem Zweck, unnötige Duplizierungen von nahidenten Fertigkeitsseiten und die mit deren Erstellung und Verwaltung verbundene zusätzliche Arbeit zu vermeiden.

Darüber hinaus würden wir gerne solche tatsächlich gänzlich neu entwickelten Fertigkeitsseiten in den internationalen ‚Master‘-Kompetenz-Pass aufnehmen können. Das würde die Erstellung einer möglichst kompletten Fertigkeitsseiten-Datenbank sowohl beschleunigen als auch erleichtern und wäre damit nicht nur für die betreffende Institution selbst, sondern für die gesamte Fachwelt nützlich. Idealerweise würden wir uns auch wünschen, dass auch derart von Institutionen neu entwickelte Fertigkeitsseiten unter einer CC BY 4.0-Lizenz zur Verfügung gestellt werden, um ihre freie Weiternutzung durch Dritte und ihre Übersetzung in andere Sprachen als die, in der sie entwickelt wurden, möglich zu machen.

Zum anderen würden wir solche Institutionen ersuchen, uns nach dessen Fertigstellung eine elektronische Kopie des institutionsspezifischen Passes zur Verfügung zu stellen. Diese würden wir in unsere Pass-Datenbank einpflegen und auch Online stellen, um Dritten zu ermöglichen, zu überprüfen, ob ein ihnen vorgelegter institutionsspezifischer Pass auch tatsächlich das von der betreffenden Institution entwickelte Original oder aber eine selbst von in betrügerischer Absicht handelnden PassinhaberInnen erzeugte Fälschung ist. Darüber hinaus sind wir natürlich auch daran interessiert, zu sehen, wie der von uns entwickelte Pass von anderen entsprechend ihren Bedürfnissen adaptiert wird, um unsererseits nötigenfalls den Standard-Pass (bzw. ‚autorisierte‘ Standard-Pässe, sobald weitere Pässe für andere Sektoren der Archäologie vorliegen) entsprechend der tatsächlichen Nutzung durch institutionelle AnwenderInnen adaptieren, verbessern bzw. weiterentwickeln zu können.

Rechtliches / Lizensierung

Der deutschsprachige Archäologische Kompetenz-Pass (und alle seine Teile) werden von ArchaeoPublica unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0.; https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt.

Sie dürfen:

  • Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
  • Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen; und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
  • Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

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  • Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
  • Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise:

  • Sie müssen sich hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind, nicht an diese Lizenz halten.
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